Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1902. (51)

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10.  Magen=  und  Darmkatarrh:  Atrophie  der  Kinder.  Todesfälle  an  Durchfall,  Brechdurchfall,
  Brechruhr,  einheimischer  Cholera,  sowie  an  der  nicht  epidemischen  Ruhr  sind
hier  mitzuzählen.

Wird  bei  Kindern  „Atrophie"“  (Abzehrung)  als  Todesursache  angegeben,  so  erfolgt
ebenfalls  die  Eintragung  unter  Nr.  10,  da  dieses  sehr  häufig  eingetragene  Leiden  in  der
Regel  durch  Magen-=  und  Darmkatarrhe  verursacht  wird.

11a.  Kindbettfieber,  b.  andere  Folgen  der  Geburt  oder  des  Kindbetts.  Die  in
Folge  einer  Fehlgeburt  eintretenden  Todesfälle  sind  den  in  Folge  einer  rechtzeitig  erfolgten
Geburt  eingetretenen  gleich  zu  achten  und  unter  Nr.  11a  bez.  b  mitzuzählen.  Die  bisher
alljährlich  erstatteten  gesonderten  Berichte  der  Bezirksärzte  betr.  Todesfälle  im  Wochenbett
kommen  fortan  in  Wegfall.

12.  Neubildungen.  Die  Todesfälle  in  Folge  von  Neubildungen  an  inneren  oder  äußeren
Körpertheilen,  namentlich  in  Folge  von  Krebs  oder  krebsartigen  Geschwülsten  sind  hier  zu
zählen.

13.  Angeborene  Lebensschwäche.  Nur  solche  Todesfälle  schwächlicher  Kinder  sind  hier  zu
zählen,  welche  im  ersten  Lebensmonate  erfolgt  sind.  Auch  die  durch  angeborene  Bildungsfehler
  bedingten  Todesfälle  sind  als  Folge  einer  Lebensschwäche  zu  erachten  und  gehören
innerhalb  der  genannten  Altersgrenze  zu  Nr.  13.

14.  Altersschwäche.  Diese  Todesursache  darf  nur  bei  Personen,  welche  das  60.  Lebensjahr
überschritten  haben,  eingetragen  werden.  ·

15.  Verunglückung.  Hierzu  gehören  die  Todesfälle  nach  einer  schweren  Verletzung
(z.  B.  Ueberfahren,  Fall  aus  der  Höhe  u.  s.  w.),  selbst  dann,  wenn  der  Tod  nicht  unmittelbar
darauf,  sondern  erst  nach  einiger  Zeit  eintrat,  ferner  die  Todesfälle  durch  Ersticken,  Ertrinken
  u.  s.  w.  ç

16.  Selbstmord.  Bestehen  erhebliche  Zweifel,  ob  Selbstmord  vorliegt,  so  ist  der  Sterbefall
den  Verunglückungen  zuzurechnen.  Selbstmordversuche,  welche  nach  einiger  Zeit  den  Tod  zur
Folge  haben,  sind  unter  Nr.  16  mitzuzählen.

17.  Sonstige  benannte  Krankheiten.  Hierunter  sind  alle  unter  vorstehenden  Nummern
1—16  nicht  einzufügenden  Todesfälle  zu  zählen,  deren  Ursache  angegeben  ist.

18.  Nicht  angegebene  Todesursachen.  Nur  diejenigen  Todesfälle,  deren  Ursache  nicht
bescheinigt  ist  oder  vom  Anmeldenden  nicht  bezeichnet  werden  kann,  sind  in  diese  letzte  Spalte
aufzunehmen.

Weimar.  —  Hof-.  Buchdruckerei.