Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

— 391 — 
hoͤchster Genehmigung und nach den Beslimmungen des umstehenden Privile- 
giums Fogten Anleihe der Rhein-Nahe Eisenbahn-Gesellschaft. 
ie Zinsen mit vier und einem halben Prozent für das Jahr sind gegen 
die am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres zahlbaren halbjdhrigen Zinsku- 
pons zu erheben. 
Direktion. 
(L. S.) 
Der Rendant. 
(Unterschrift.) 
Mit dieser Obligation sind für den Zeitraum vom 1. Januar 1860. an gerechnet, 
zwanzig halbjéhrige Jinskupons Nr. 1. bis 20. nebst einem Talon ausgegeben. Die Aus- 
gabe der zweiten Serie von Kupons erfolgt an den Inhaber des Talons gemäg F. 1. des- 
Privilegiums. 
B. 
Zins-Kupon ... 
zur 
Rhein-Nahe Eisenbahn-Obligation 
über. Thaler .. oder ... Gulden Kreuzer 
oscnne Währung. 
..... hekPkeußcschKukankobekGudnKkeuzers 
suͤddeutscher Wabruns hat Inhaber dieses als halbjaͤhrliche Zinsen vom .. ... 
.......... ab an den durch oͤffentliche Bekanntmachung zu bezeichnenden Stel- 
len zu erheben. 
Dieser Zinskupon wird unguͤltig und werthlos, wenn er nicht binnen 
vier Jahren nach dem Faͤlligkeitstermine zur Zahlung praͤsentirt wird. 
.......... den·.s«s15 
Direktion. 
(L. S.) (Fecsimile.) 
(Nr. 5102.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.