Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

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(Nr.  8025.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  8.  April  1872.  betreffend  die  Verleihung  der
fiskalischen  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  einer  Gemeinde-Chaussee
  von  Dülken  im  Kreise  Kempen,  Regierungsbezirk  Düsseldorf,  über
Kirspelwaldniel  und  Beeck  nach  Wegberg  im  Kreise  Erkelenz,  Regierungsbezirk
achen.

N  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  einer  Chaussee
von  Dülken  im  Kreise  Kempen,  Aegierungsbehirt  Ousseldorf  über  Kirspelwaldniel
und  Beeck  nach  Wegberg  im  Kreise  Erkelenz,  Regierungsbezirk  Aachen,  genehmigt
habe,  verleihe  Ich  hierdurch  den  Bauunternehmern,  der  Stadt.  und  Landgemeinde
Dölken,  sowie  den  Gemeinden  Kirspelwaldniel  und  Wegberg  das  Expropriationsrecht
  für  die  zu  dieser  Chaussee  erforderlichen  Grundstücke,  imgleichen  das  Recht
gur  Entnahme  der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materialien,  nach  Maßgabe
er  für  die  Staats-Chausseen  bestehenden  Vorschriften,  in  Beu  auf  diese  Straße.
Zugleich  will  Ich  den  vorgenannten  Unternehmern  gegen  Uebernahme  der  künftigen
  chausseemäßigen  Unterhaltung  der  Straße  das  Recht  zur  Erhebung  des
Chausseegeldes  nach  den  Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal
geltenden  GChausecged-Taeif,  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen
  über  die  Befreiungen,  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden
usätzlichen  Vorschriften,  wie  diese  Bestimmungen  auf  den  Staats-Chausseen  von
9  nen  angewandt  werden,  hierdurch  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld-Tarife
  vom  29.  Februar  1840.  angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen
  auf  die  gedachte  Straße  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz  Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  8.  April  1872.
Wilhelm.

Gr.  v.  Itzenplitz.  Camphausen.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten
und  den  Finanzminister.

 

Johrgang  1872.  (Nr.  6025.—9026.)  57  Nr.  8026.)