Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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recht fuͤr die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstuͤcke, imgleichen das Recht 
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaß- 
gabe der für die Staats-Chausseen besiehenden Vorschriften, in Bezug auf 
diese Straße. Zugleich will Ich den genannten Gemeinden gegen Uebernahme 
der künftigen chaussecemäßigen Unterhaltung der Straße das Nech zur Erhe- 
bung des Chausseegeldes nach den Besiimmungen des für die Staats-Chausseen 
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthal- 
tenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung 
betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats- 
Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die 
dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen 
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung 
ommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 13. April 1863. 
Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 5704.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Bestltigung der von der Vereini- 
gungsgesellschaft für Steinkohlenbau im Wurmrevier beschlossenen Ab- 
ad#nderung ihrer Statuten. Vom 9. Mai 1863. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 27. April d. J. 
die von der „Vereinigungsgesellschaft für Steinkohlenbau im Wurmrevier“ in 
der notariellen Verhandlung vom 28. Oktober pr. beschlossene Abd#nderung des 
Artikels 5. ihrer Statuten zu bestätigen geruht, was hierdurch nach Vorschrift 
des g. 3. des Gesetzes über die Aktiengesellschaften vom 9. November 1843. 
mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß der Allerhöchste 
Erlaß nebst der notariellen Verhandlung vom 28. Oktober 1862. durch das 
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aachen bekannt gemacht werden wird. 
Berlin, den 9. Mai 1863. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Gr. v. Itzenplitz. 
  
Nedigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Gebeimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(N. Decker).
	        
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