Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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vorgelegt und es soll die Auswechselung der Ratifikationen binnen spaͤtestens 
sechs Wochen in Berlin bewirkt werden. 
So geschehen Berlin, den 28. Juni 1864. 
v. Thuͤmmel. 
v. Pommer Esche. Philipsborn. Delbruͤck. 
¶. S.) (I. S.) (L. S.) (I. 8.) 
Schmidt. Bode. Thon. v. Thielau. 
(I. S.) (I. S.) (. 8.) (. S.) 
Mettenius. 
(I. §.) 
Uebercinkunft 
zwischen 
Preußen, Sachsen, Baden, Kurhessen, den zum Thüringischen 
Zoll= und Handels-Vereine gehörigen Staaten, Braunschweig 
und der freien Stadt Frankfurt, 
wegen 
Bestenerung des Rübenzuckers. 
Vom 28. Juni 1864. 
m Zusammenhange mit dem heutigen, die Fortdauer des Zoll= und Handels- 
vereins betreffenden Vertrage ist zwischen den betheiligten Regierungen folgende 
Uebereinkunft wegen der Besteuerung des Rübenzuckers getroffen worden: 
Artikel 1. 
Die Uebereinkünfte 
vom 4. April 1853. wegen Besteuerung des Rübenzuckers, 
vom 16. Februar 1858. wegen Besteuerung des Rübenzuckers und 
wegen Verzollung des ausländischen Zuckers und Syrops, und 
vom 
(Nr. 6005.)
	        
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