Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Benennung der Gegenstände. 
Maaßstab 
der 
Verzollung. 
Zoll- 
betrag. 
  
  
4. 
  
goldet oder versilbert) Wand. und Stutzuhren (mit Ausnahme 
derjenigen aus Gold oder Silber und der hölzernen Hänge- 
uhren)) Waaren aus bossirtem Wachse, Operngucker und 
gefaßte Augengläser, nicht mit Gestellen ganz oder theil- 
weise aus edlen Metallen, Darmsaiten, auch mit Seide über- 
sponnen, Arbeiten aus Goldschlägerhäutchen . . . . . . . ... 
Anmerk. zur Position 41. Zu den kurzen Waaren, bon 
denen in diesem Verzeichnisse öfters die Rede ist, gehören 
außer den in Position 41 aufgezählten: 
Waaren aus Gold) Silber, Platin oder anderen edlen 
Metallen, echten und unechten Perlen und Korallen, 
Edel- und Halbedelsteinen, Schildpatt, Bernstein, Gagatt 
zubereiteten Schmuckfedern, Menschenhaaren, auch in Ver- 
bindung mit anderen Materialien) Taschenuhren aller Art, 
unechte Perlen, zubereitete Schmuckfedern; Waaren aus 
unedlen, echt vergoldeten, oder versilberten, oder mit 
gold oder silberbaltigem Lack überzogenen Metallen, 
auch in Verbindung mit anderen Materialien (aus- 
enommen sind die der Pos. 38 b. eingereigten. Platten, 
zleche) Drähte)) Verbindungen von Webe- und Wirk- 
waaren mit anderen Materialien. 
Anmerk. zu den Klassen X. und XI. Wagen) Schlitten, 
Schiffe und andere Wasserfahrzeuge sind unter den Po- 
sitionen dieser Klassen nicht begriffen. 
XII. Chemische Producte, Farbwoaren, 
literarische und Kunstgegenstände. 
Chemische Producte und Farbwaaren: 
a) Jündwaaren, gemeine, als: Schwefelfäden, Schwefel. 
hölzchen, Reibhölzchen, Reibsidibus und Jündfläschchen, 
Zündhölzchen, Lunten (auch Pech-, Zünd oder Spreng- 
schnüre), Feuerschwamm, künstlicher und Junder (na- 
türlicher und künstlicher), auch Junderpapirr 
Leim (Fisch. (Hausenblasen!), Horn.,) Leder- und 
Mundleim), Kraftmehl. Producte (Haarpuder, Stärke, 
Kleister, Pappe), Albumin und Gelatin (thierische 
Gallerte), Schwärzen (Ruß- und Kohlenschwarz aller 
Art, (mit Ausnahme der Knochenkohles, wie auch Koh- 
lenpulver, Buchdrucker- und Frankfurterschwärze), Schuh- 
wichse und Wagenschmiere, Pechfacken 
b 
  
  
30 
frei 
  
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