Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 626 — 
(Nr. 6108.) Allerhoͤchster Erlaß vom 29. Mai 1865., betreffend dle Anwendung der in dem 
Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. er- 
gangenen Vorschriften über die Expropriation auf die im Anschlusse an 
die Ostbahn und als Theil derselben für Rechnung des Staats auszu- 
führende Eisenbahn von Danzig nach Neufahrwasser. 
ch genehmi e auf Ihren Bericht vom 27. Mai d. J., daß die in dem Ge- 
setze über die Eis vom 3. November 1838. ergangenen 
Vorschriften über die Expro riation auf die im Anschlusse an die Ostbahn und 
als Theil derselben für Rechnung des Staats auszuführende Eisenbahn von 
Danzig nach Neufahrwasser, deren Bau und künftigen Betrieb die Direktion 
der Ostbahn zu leiten hat, zur Anwendung gebracht werden. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß 
zu bringen. 
Berlin, den 29. Mai 1865. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 6109.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.