Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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(Nr. 6510.) Konzessions- und Bestätigungs-Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer 
Eisenbahn von Ehrenbreitstein, im Anschlusse an die Coblenzer Eisenbahn- 
brücke und an die Bahn nach Oberlahnstein, nach Siegburg zum Anschluß 
an die Cöln-Gießener Bahn mit dem Rechte einer Abzweigung nach Bonn 
mittelst Trajekts zum Anschluß an die linksrheinische Eisenbahn durch die 
Rheinische Eisenbahngesellschaft, und einen Nachtrag zum Statut der 
letzteren. Vom 24. Dezember 1866. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ec. 
Nachdem die Rheinische Eisenbahngesellschaft in ihrer Generalversammlung 
vom 27. Mai 1865. und in der ferneren Generalversammlung vom 26. Mai 
1866. den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Ehrenbreitstein, im Anschlusse 
an die Coblenzer #ssenbahobrügz und an die Bahn nach Oberlahnstein, nach Sieg.- 
burg zum Anschluß an die Cöln- Gießener Bahn mit einer Abzweigung nach 
Bonn mittelst Trajekts zum Anschluß an die linksrheinische Eisenbahn beschlossen 
hat, wollen Wir in Anerkennung der Vortheile, welche diese Bahn für die ge- 
werblichen, bergbaulichen und Verkehrs-Interessen der rechten Rheinseite bietet, 
der Rheinischen Eisenbahngesellschaft zu dieser Erweiterung ihres Unternehmens 
„unter den in dem beigefügten von Uns hierdurch bestätigten Statutnachtrage 
enthaltenen Bedingungen die landesherrliche Genehmigung ertheilen. 
Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn- 
Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften, betreffend 
das Expropriationsrecht und das Recht zur vorübergehenden Benutzung fremder 
Grundstücke, auf die in Rede stehende Eisenbahn Anwendung finden sollen. 
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statutnachtrage durch die 
Gesetz Sammlung zu veröffenklichen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 24. Dezember 1866. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe. 
(Nr. 6510) 4 Nach
	        
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