Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 1863 — 
(Nr. 6928.) Allerhöchster Erlaß vom 30. Oktober 1867., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte an die Kreise Minden und Herford in Bezug auf 
den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Oeynhausen, im 
Kreise Minden, über Erter, im Kreise Herford, bis zur Landesgrenze 
in der Richtung auf Salzuffeln im Fürstenthum Lippe-Detmold. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von den Kreisen 
Minden und Herford, im Regierungsbezirk Minden, beabsichtigten Bau einer 
Chaussee von Oeynhausen, im Kreise Minden, über Exter, im Kreise Herford, 
bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Salzuffeln im Fürstenthum Lippe- 
Detmold genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Kreisen Minden und Her- 
ford, einem jeden für die von ihm zu bauende Strecke, das Expropriationsrecht 
für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur 
Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs= Materialien, nach Maaßgebe 
der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese 
Straße. Zugleich will Ich den genannten Kreisen gegen Uebernahme der 
künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebun 
des Chaussogel es nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesma 
geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim- 
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden 
zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von 
Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld- 
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- 
polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 30. Oktober 1867. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 6928—6929.) (Nr. 6929.)
	        
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