Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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(Nr. 6521.) Allerhöchster Erlaß vom 9. Januar 1867.) betreffend die Konstituirung der 
mit dem 1. Januar 1867. provisorisch eingerichteten Ober-Telegraphen= 
Inspektionen als öffentliche Behörden. 
N im Anschlusse an den von Mir genehmigten Plan als Zwischen- 
behörden zwischen der Pelegraphen Direkion und den Telegraphen Stationen 
vom 1. Januar d. J. ab Ober-Telegraphen- Inspektionen provisorisch eingerichtet 
worden sind, deren Vorsteher den ihnen zugewiesenen Geschäftskreis unter selbst- 
ständiger Verantwortlichkeit wahrzunehmen haben bestimme Ich aurs Ihren Antrag 
vom 6. Januar d. J., daß den Ober-Te eeraphen-Inspektionen ie allgemeinen 
Befugnisse öffentlicher Behörden zustehen sollen. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu 
bringen. 
Berlin, den 9. Januar 1867. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 6522.) Allerhöchster Erlaß vom 17. Januar 1867., betreffend die in dem Gebiete des 
ehemaligen Herzogthums Nassau für das Jahr 1867. zu erhebenden 
direkten Staatssteuern. 
A## Ihren Bericht vom 15. d. M. bestimme Ich, daß in dem Gebiet des 
ehemaligen Herzogthums Nassau für das Jahr 1867. fünf Simpel direkter 
Staatssteuern erhoben werden. 
Die Erhebung erfolgt in vier gleichen Quartalraten von je Ein und 
ein Viertel Simpel. Die Hebumastermige innerhalb eines jeden Quartals haben 
Sie zu bestimmen. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen Kenntniß 
zu bringen. 
Berlin, den 17. Januar 1867. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. 
An den Finanzminister. 
  
(Nr. 6521—6523.) (Nr. 6523.)
	        
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