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(Nr. 6521.) Allerhöchster Erlaß vom 9. Januar 1867.) betreffend die Konstituirung der
mit dem 1. Januar 1867. provisorisch eingerichteten Ober-Telegraphen=
Inspektionen als öffentliche Behörden.
N im Anschlusse an den von Mir genehmigten Plan als Zwischen-
behörden zwischen der Pelegraphen Direkion und den Telegraphen Stationen
vom 1. Januar d. J. ab Ober-Telegraphen- Inspektionen provisorisch eingerichtet
worden sind, deren Vorsteher den ihnen zugewiesenen Geschäftskreis unter selbst-
ständiger Verantwortlichkeit wahrzunehmen haben bestimme Ich aurs Ihren Antrag
vom 6. Januar d. J., daß den Ober-Te eeraphen-Inspektionen ie allgemeinen
Befugnisse öffentlicher Behörden zustehen sollen.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu
bringen.
Berlin, den 9. Januar 1867.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 6522.) Allerhöchster Erlaß vom 17. Januar 1867., betreffend die in dem Gebiete des
ehemaligen Herzogthums Nassau für das Jahr 1867. zu erhebenden
direkten Staatssteuern.
A## Ihren Bericht vom 15. d. M. bestimme Ich, daß in dem Gebiet des
ehemaligen Herzogthums Nassau für das Jahr 1867. fünf Simpel direkter
Staatssteuern erhoben werden.
Die Erhebung erfolgt in vier gleichen Quartalraten von je Ein und
ein Viertel Simpel. Die Hebumastermige innerhalb eines jeden Quartals haben
Sie zu bestimmen.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen Kenntniß
zu bringen.
Berlin, den 17. Januar 1867.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt.
An den Finanzminister.
(Nr. 6521—6523.) (Nr. 6523.)