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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 38 —
(Nr. 6629.) Konzessions= und Bestaͤtigungsurkunde für die Märkisch-Posener Eisenbahn.
Gesellschaft. Vom 25. März 1867.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen urc
Nachdem sich zur Herstellung einer Eisenbahn von Frankfurt a. d. O. über
Sternberg und Schwiebus nach Posen mut einer abweigung von Bentschen
über Züllichau und Crossen nach Guben eine Aktiengesellschaft gebildet hat, wollen
Wir zum Bau und Betriebe dieser Eisenbahn Unsere landesherrliche Genehmigun
hierdurch ertheilen, auch das Uns vorgelegte, am 15. Dezember 1866. notarie
vollzogene Statut hiermit lundesheruich bestätigen.
Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn.
Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften über die Ex-
propriation auf dieses Unternehmen Anwendung finden sollen.
Die gegenwärtige Genehmigunge. und Bestätigungsurkunde ist mit dem
Statute zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Lurtandih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 25. März 1867.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe.
Jahrgang 1867. (Nr. 6629.) Sta-
Ausgegeben zu Berlin den 11. Mai 1867.