Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1907. (73)

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Nr.  36.  Verordnung,

die  Vornahme  von  Ergänzungs-  und  Ersatzwahlen  zur  zweiten  Kammer
der  Ständeversammlung  betreffend;

vom  14.  Juni  1907.

Fur  den  im  laufenden  Jahre  einzuberufenden  ordentlichen  Landtag  sind  zur  zweiten
Kammer  der  Ständeversammlung
a)  im  2.  und  3.  Wahlkreise  der  Stadt  Dresden,  im  2.  und  4.  Wahlkreise  der  Stadt
Leipzig,  im  2.  Wahlkreise  der  Stadt  Chemnitz,  im  1.,  3.,  5.,  9.,  13.,  16.,  20.
städtischen  Wahlkreise  und  im  1.,  2.,  4.,  5.,  6.,  9.,  12.,  14.,  15.,  3  1.,  32.,
36.,  41.,  42.,  44.  Wahlkreise  des  platten  Landes  infolge  verfassungsmäßigen
Ausscheidens  der  bisherigen  Abgeordneten
sowie  Ergänzungswahlen,
b)  im  1.  Wahlkreise  der  Stadt  Dresden  und  im  45.  Wahlkreise  des  platten  Landes
infolge  Ablebens  und  im  39.  Wahlkreise  des  platten  Landes  infolge  Mandatsniederlegung
  des  bisherigen  Abgeordneten

Ersatzwahlen
vorzunehmen.  satzwah

Gemäß  §§  15  und  26  des  Gesetzes,  die  Wahlen  für  die  zweite  Kammer  der  Ständeversammlung
  betreffend,  vom  2  8S.  März  1896,  wird  die  Wahl  der  Wahlmänner
für  die  Ergänzungswahlen  und  soweit  dies  infolge  von  Tod,  Wegzug  usw.  von
Wahlmännern  erforderlich  ist  (§  23  des  Gesetzes  vom  28.  März  1896  und  §  39  der
dazu  gehörigen  Ausführungsverordnung  vom  10.  Oktober  1896),  auch  für  die  Ersatzwahlen


in  der  III.  Abteilung  auf  Mittwoch,  den  1  1.  September  1907,

.  H.I.  -  -Donnerstag,-12.  -  1907,
und

--  J.  -  —  Freitag,  -13.  O  1907,
die  Wahl  der  Abgeordneten  aber  auf

Donnerstag,  den  26.  September  1907
anberaumt.

Dresden,  am  14.  Juni  1907.
Ministerium  des  Innern.

Dr.  Graf  v.  Hohenthal  u.  Bergen.
Martin.