Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 72.— 
  
(Nr. 7236.) Allerhöchster Erlaß vom 22. September 1868., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte an den Kreis Teltow für den Bau und die Unter- 
haltung einer Kreis= Chaussee von Station Null der Teltow. Zehlendorfer 
Chaussee durch die Stadt Teltow über Stahnsdorf bis zum Anschluß an 
die Potsdam-Gütergotzer-Chaussee bei Stein #7 0)92.), im Regierungs- 
bezirk Potsdam. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Kreise Teltow, 
im Regierungsbezirk Potsdam, beabsichtigten chausseemäßigen Ausbau der Straße 
von Station Null der Teltow-Zehlendorfer Chaussee durch die Stadt Teltow 
über Stahnsdorf bis zum Anschluß an die Potsdam- Gütergotzer-Chaussee bei 
Stein #“ 0/e2. genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Teltow das 
Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen 
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs. Materialien, nach 
Maaßgabe der für die Staats- Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf 
diese Straße. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der 
künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des 
Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal 
geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim- 
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden 
zusätzlichen Vorschriften, wie diese. Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von 
Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld- 
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- 
polizei-Vergehen auf die gedachte Straße “ Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. « 
erlin, den 22. September 1868. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Jahrgang 1868. (Nr. 7236—7237.) 135 (Nr. 7237.) 
Ausgegeben zu Berlin den 16. November 1868.
	        
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