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Drovinz Brandenburg, Negierungebezirk Potedam.
Obligation
des
Teltower Kreises
Littr ——.-..
IV. Serie
über
........... Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund der untten genehmigten Kreistagsbeschlüsse vom
27. April 1868. wegen Aufnahme einer Schuld von 14,000 Thalern bekennt
sich die ständische Kommission für die Chausseebauten im Teltower Kreise Na-
mens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers
unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld voön . . . ...... . . .. Thalern
Preußisch Kurant nach dem zur Zeit gesetzlich bestehenden Münzfuße, welche für
den Kreis kontrahirt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 14,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1871. ab mit wenigstens Einem Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zin-
sen von den getilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt in dem Monate Februar jeden
Jahres, und werden die ausgeloosten Schuldverschreibungen unter Bezeichnumg
r## Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die
ückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung
erfolgt vier, drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem
Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Potsdam, sowie in dem Staats-
anzeiger und in der Vossischen Zeitung.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
abe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Teltower Kreis-Kommunalkasse in Berlin, und zwar auch in der nach
dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei-
bung sind auch die dazu gehorigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine
(Nr. 7237) 135“ zu-