Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 1064 — 
Provinz Preußen, Negicrungebezirk Gumbinnen. 
Obligation 
des 
Sensburger Kreises 
Littr . . . ... As ..... 
über 
............... Thaler Preußisch Kuraut, 
III. Emission. 
Auf Grund des untern genehmigten Kreistagsbeschlusses vom 
9. September 1868. wegen Aufnahme einer Schuld von 26,000 Thalern bekennt 
sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Sensburger Kreises Namens 
des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers un- 
kündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld vdvo... Thalern Preußisch 
Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich 
zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 26,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1870. ab mit mindestens Einem Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der 
Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt im Monat Oktober jeden Jahres, 
und sollen die ausgeloosten Schuldverschreibungen unter Bezeichnung ihrer Buch- 
staben, Nummern und Beträge, sowie die Rückzahlungstermine je vier, drei, 
zwei und Einen Monat vor den letzteren durch den Staatsanzeiger, das Amts- 
blatt der Königlichen Negierung zu Gumbinnen und das Sensburger Kreisblatt, 
eventuell durch anderweit von dem Staate noch näher zu bestimmende Publika= 
tionsorgane bekannt gemacht werden. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen Dostnumerand-o am 2. Januar und 1. Juli 
jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher 
Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
abe der ausgegebenen Zinskupons, brzichungsweise dieser Schuldverschreibung, 
2 der Kreis-Kommunalkasse in Sensburg, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit 
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