Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 1066 — 
Provinz Preußen, Negierungebezirk Gumbinnen. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Sensburger Kreises 
III. Emission 
Littr. 7. 
übe Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
............... ThalerSilbergrofchew 
Der Inhaber dieses Jinsbupon empfängt gegen dessen Rückgabe in der 
Zet vom . iten .... .... bis ....... . ... resp. vom . ten ... .. ... 
.. .. .. . . . .. .und spiieche die Zinsen der vorbenannten Kreis Obligation 
66 das Halbshr vom . ... .... . ... bis. mit (in Buchstaben) 
........... haStlbekgroschenbetdethetö Kommunalkasse 
zu Sensburg. 
..... .... / den. rtnn 138 
Die kreisständische Chausseebau-Kommission für den Kreis Sensburg. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Faligten vom Schluß des betreffenden 
Kalen erjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Preußen, KRegierungsbezirk Gumbinner' 
Dalon 
zur 
Kreis-Obligation des Sensburger Kreises 
III. Emission. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation n7 eeroee Kreises Min 25 nSD &* 
Littr. e . über Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die . Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Sensburg. 
.......... ,den..tt"18.. 
Die kreisständische Chausseebau-Kommission für den Kreis Sensburg. 
  
(Nr. 7209.)
	        
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