Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Die erste Serie der Zinskupons wird, zur Erzielung eines übereinstimmen- 
den Ausreichungstermins für die auf Grund der Bedingungen vom 15. Januar 
1867. bereits emittirten und die noch zu emittirenden Obligationen, für die 
Jahre 1868. bis 1876. ausgefertigt) die folgenden Serien werden für je zehn 
Jahre den Obligationen beigegeben. 
. 3. 
Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation, welche mit dem 
Jahre 1871. beginnt und wozu alljährlich der Betrag von 5000 Thalern nebst 
den ersparten Zinsen von den ausgeloosten Obligationen verwendet wird. 
Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium 
Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel aus- 
fertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung 
ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder 
Rechten Dritter zu präjudiziren. 
Gegeben Berlin, den 18. Januar 1868. 
(L. S.) Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Graf v. Ihzenplitz. 
Bedingungen 
zur 
Emittirung von 2)500,000 Thalern fünfprozentiger Altona-Kieler Prio- 
ritäts-Obligationen II. Emission, genehmigt durch Erlaß des Ober- 
präsidiums für Schleswig Holstein vom 15. Januar 1867. 
S. 1. 
Die zu emittirenden Prioritäts-Obligationen zweiter Emission werden unter 
sortlaufenden Nummern stempelfrei ausgefertigt und zerfallen in 
12,500 Stück zu 100 Thaler im 19.r auf grünem Papier mit 
schwarzem Druck von Nr. 1 — 12/500., zusammen 1,250,000 Thaler, 
2,500 Stück zu 500 Thaler im 30,Thalerfuß auf 
violettem Papier mit schwarzem Druck von Nr. 
12,501—15,000., zusamhen ... 1,250,000 
Thaler im 30-Thalerfuß 2,500,000. 
Nr. 6883.) Mit
	        
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