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(Nr. 6990.) Allerhöchster Erlaß vom 27. Januar 1868., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte an den Kreis Darkehmen, im Regierungsbezirk Gumbinnen,
für den Bau und die Unterhaltung mehrerer Kreis-Chausseen.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Kreise Dar-
kehmen, im Regierungsbezirke Gumbinnen, beabsichtigten chausseemäßigen Ausbau
der Straßen: 1) von Launingken über Trempen und Jurgaitschen bis zur Inster-
burger Kreisgrenze in der Richtung auf Jänischken, an der Nordenburg-Inster-
burger Staatsstraße, 2) von Kowarren, an der Straße zu 1. über Kunigkehlen
und Gudwallen nach Darkehmen, 3) von Bidszuhnen, an der Kraupischkehmen-
L#cker Staatsstraße über Angerapp bis zur Angerapp-Antmeschker Grenze, 4) von
Eszerninken bis jur Gunhhinner Kreisgrenze in der Richtung auf Buglien,
5) von Warnascheln nach Carlshof zum Anschluß an die Nordenburg-Insterburger
Staatsstraße, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Darkehmen das
Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf
diese Straßen. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der
künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des
Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal
geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim-
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zu-
sätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von
Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-
polizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 27. Januar 1868.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
r. 6000.—6091.) 13“ (r. 6991.)