Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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(Nr. 6997.) Konzessions-Urkunde für die Bayerische Aktiengesellschaft der Pfälzischen Nord- 
bahnen zum Baue und Betriebe der sogenannten Alsenzbahn innerhalb 
des Preußischen Staatsgebiets. Vom 12. Februar 1868. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Konig von Preußen 2c. 
Nachdem des Königs von Bayern Mgjestät der Bayerischen Aktiengesell- 
schaft der Pfälzischen Nordbahnen die Konzession zum Baue und Betriebe einer 
Eisenbahn von Hochspeyer durch das Alsenzthal an die Landesgrenze bei Münster 
am Stein ertheilt haben, wollen Wir, dem an Uns gestellten Antrage entsprechend, 
der gedachten Bayerischen Gesellschaft den Weiterbau der eben erwähnten Eisen- 
bahn innerhalb des diesseitigen Staatsgebiets von der Landesgrenze zum Anschlusse 
an die Rhein-Nahe Eisenbahn bei Münster am Stein, sowie den demnächstigen 
Betrieb dieser Strecke nach Maaßgabe des Staatsvertrages zwischen Preußen und 
Bayern vom 28. Oktober 1865. (Gesetz Samml. für 1866. S. 142.) und des 
darauf bezüglichen Schlußprotokolls vom gleichen Tage, sowie des Erseges über 
die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. (Gesetz Samml. S. 505.) 
hiermit gestatten, indem Wir zugleich bestimmen, daß die im letztgenannten Gersche 
ergangenen Vorschriften über die Expropriation und das Recht zur vorüber- 
Eamben Benutzung fremder Grundstücke auf die in das diesseitige Gebiet fallende 
Behustroll Anwendung finden sollen. 
Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetz Sammlung zu veröffentlichen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 12. Februar 1868. 
G. &.)Wilhelm. 
Gr. v. Bismarck-Schönhausen. Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt. 
  
Redigirt im Bürean des Staats-Ministeriums. 
Berlln, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckeret 
5*½ D ——
	        
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