Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an ge- 
rechnet, mit vier Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück. 
abe der ausgegebenen Zinskupons, besiehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
"en der Kreis-Kommunalkasse in Falkenberg, und zwar auch in der nach dem Eintritt 
des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung 
sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurück- 
zuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale ab- 
gezogen. 
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem 
Rückzahlungsterwine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom 
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, 
verjähren zu Gunsten des Kreises. 
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Algemeinen Gerichtsordnung Thl. I. 
Titel 51. 99. 120. Sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Falkenberg. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll 
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen 
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaitung anmeldet und den stattgehabten Besitz 
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub- 
hafter Weise darthut, nach blauf der Verjährungsfrist der Betrag der an- 
gemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung 
ausgezahlt werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind acht halbjährige Zinskupons bis zum 
Schlusse des Fdes 1872. ausgegeben. Für die weitere Sit werden Zinskupons 
auf fünfjährige Perioden ausgegeben. 
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Chaussee- 
baukasse zu Falkenberg gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie bei- 
gedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der 
neuen Zinskupons= Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren 
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter- 
schrift ertheilt. - 
Falkenberg,den..«"............... 18.. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Falkenberger Kreise. 
Pro-
	        
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