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(Nr. 7016.) Allerhöchster Erlaß vom 22. Februar 1868., betreffend die Abänderung der
Statuten des Bremenschen ritterschaftlichen Kreditvereins.
Auf Ihren Bericht vom 13: Februar d. J. will Ich, entsprechend dem Be-
schlusse der Ritterschaft des Herzogthums Bremen vom 12. November v. J.,
hierdurch genehmigen, daß im 1 20. Alinea 3. der durch die Verordnung vom
4. März 1856. (Gesetz Samml. für Hannover S. 67. ff.) bestätigten Statuten.
des Bremenschen ritterschaftlichen Kreditvereins die Worte: bei der sichernden
Hypothekenverfassung Landes Hadeln“ in Wegfall kommen.
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 22. Februar 1868.
Wilhelm.
Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.
An den Minister des Innern und den Justizminister.
(Nr. 7017.) Allerhöchster Erlaß vom 11. März 1868., betreffend die Ausgabe verzinslicher
Schatzanweisungen zum Betrage von 13 Millionen Thaler.
A# Ihren Bericht vom 5. d. M. genehmige Ich, daß in Gemäßheit des
Gesetzes vom 24. Februar d. J., betreffend die Feshiellung des Staatshauehalts.
Etats für das Jahr 1868. (Gesetz= Samml. S. 93.), und des Gesetzes vom
3. März d. J.) betreffend die Verstärkung der Geldmittel zur Abhülfe des in
den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen herrschenden Nothstandes
(Geset, Summl- S. 174.)) verzinsliche Schatzanweisungen im Betrage von drei-
zehn Millionen Thaler, und zwar in Abschnitten von je funfzig Thalern, Ein-
hundert Thalern und fünfhundert Thalern, nach Bedarf ausgegeben werden.
Zugleich ermächtige Ich Sie, den Zinssatz dieser Schatzanweisungen und die
Dauer ihrer Umlaufszeit, welche den Zeitraum eines Jahres nicht überschreiten
darf, den Verhältnissen entsprechend, nach Ihrem Ermessen zu bestimmen und
jedesmal zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. ,
Ich überlasse Ihnen, die Hauptverwaltung der Staatsschulden hiernach
mit näherer Anweisung zu versehen und diesen Meinen Erlaß durch die Gesetz-
Sammlung bekannt zu machen.
Berlin, den 11. März 1868.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt.
An den Finanzminister.
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Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Zerlin, gedruckt in der Königlichen Gebeimen Ober-Hesbuchdruckerei
N. —
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