Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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die Vereinigung des Unternehmens mit einem anderen Eisenbahn-Unternehmen 
können nur in Folge eines in gleicher Weise gefaßten, landesherrlich bestätigten 
Beschlusses der Generalversammlung geschehen (G. 31.). 
B. 
Besondere Bestimmungen. 
I. Von den Aktien Zinsen und Dividenden. 
C. 15. 
Sämmtliche im 6 5. gedachten Stamm- und StammPrioritätsaktien der Atien und 
Gesellschaft werden, auf den Inhaber lautend, unter fortlaufender Nummer, und !E07 Uusferti- 
zwar die Stammaktien nach dem beiliegenden Schema A. und die Stamme 
Prioritätsaktien nach dem beiliegenden Schema B. stempelfrei ausgefertigt, jedoch 
erst dann ausgegeben, wenn der volle Nominalbetrag derselben zur Gesellschafts- 
kasse berichtigt FE 
Jede Aktie wird mit mindestens acht Faksimile-Unterschriften des Verwal- 
tungsrathes versehen, dagegen vom Rendanten der Gesellschaft unterschrieben. 
K. 16. 
Vom Aktienkapital müssen innerhale sechs Wochen nach erfolgter Aller- des Ingahlung 
böchster Bestätigung dieses Statuts und Eintragung in das Handelsregister in tal. p 
erlin: 
20% (zwanzig Prozent) auf die Stammaktien und 10% (zehn Prozent) 
auf die Stamm Prioritätsaktien, 
nach anderen drei Monaten: 
20% (zwanzig Prozent) auf die Stammaktien, 
im Laufe des ersten Jahres wenigstens noch 
10% (lehn Prozent) auf die Stamm-Prioritätsaktien 
eingezahlt werden. 
Die Zahlung des übrigen Betrages geschieht nach Bedürfniß, worüber der 
Verwaltungsrath zu bestimmen hat, jedoch nur in der Weise, daß die Einzah- 
lungen der einzelnen Raten auf die Stamm Prioritätsaktien die auf die Stamm- 
aktien geleisteten Einzahlungen nicht übersteigen. » 
Die Aufforderungen) sowie die Bestimmung der Zahlungsorte erfolgt in 
der F. 12. vorgeschriebenen Form dergestalt, daß jede Aufforderung mindestens 
zweimal öffentlich bekannt gemacht wird und vom Tage der letzten Bekannt- 
machung bis zum festgesetzten Einzahlungstermine eine mindestens vierwöchentliche 
Fiist offen bleibt. Vollzahlungen auf Stamm- und StammPrioritätsaktien, 
Jahrgang 1868. (Nr. 7064.) 52 resp.
	        
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