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Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Kreis-Kommunalkasse in Sensburg, und zwar auch in den nach dem Ein-
tritt der Fälligkeit folgenden Zinsterminen.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibun
sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurück-
zuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem
Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen,
verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld-
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnung Thl. I.
Titel 51. S#. 120. sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Sensburg.
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll
dentjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub-
hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemel-
deten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung ausgezahlt
werden. x i
MitdieserSchuldvetschreibungsind.halbjährige8inskuponsbiözum
SchlussedeöJahreö»... ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinskupons
auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Jinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kom-
munalkasse !7 Sensburg gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons= Serie bei-
gedruckten Talons, wenn nicht der Inhaber der Obligation Widerspruch dagegen
eingelegt hat. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen
Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzei-
gung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis
mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
ertherlt.
Sensburg, den 1H . .. 18.
Oie kreisständische Kommission für die Chausseebauten
im Senöburger Kreise.
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