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Schewa für die Talons.
Drovinz Dommern, KNegierungebezirk Stettin.
Talon.
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe bei der Kämmerei-
kasse zu Grabow a. d. O. zu der Grabower Stadt-Obligation Littr
. Üübrr . . .. 7 Kurant die #### Serie Inskupons für die
fünf Jahre 18. bis 18.., sofern nicht von dem Inhaber der Obligation gegen
diese Ausreichung bei dem unterzeichneten Magistrat rechtzeitig protestirt worden ua.
Grabow a. d. O., den ten 18.
Der Magistrat.
(Unterschrift des Dirigenten und eines Magistratsmitgliedes
unter Beifügung der Amtstitel.)
(Nr. 7079. Statut für den Verband zur Melioration der Grundstücke am frischen Haffe
bei Balga, im Kreise Heiligenbeil. Bom 11. April 1868.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc.
verordnen, auf Grund des Gesetzes über das Deichwesen vom 28. Januar 1848.
S# 11. und 15. (Gesetz= Samml. vom Jahre 1848. S. 54.) und des Gesetzes
vom 11. Mai 1853. Artikel 2. (Gesetz Samml. vom Jahre 1853. S. 182.),
nach Anhörung der Betheiligten, was 1 «
S.1.
Die Besitzer der zwischen den Dusschaften Balga, Wolittnick und Hoppen-
bruch im Kreise Heiligenbeil gelegenen Grundstücke, wie soiche als Inundations-
gebiet auf der Karte des Feldmessers Stiemer vom August 1865. verzeichnet sind,
werden, um den Ertrag dieser Grundstücke durch Entwässerung zu verbessern und
dieselben vor Ueberschwemmungen durch das Haff zu schützen, zu einer Genossen-
schaft unter dem Namen: «
„Verband zur Melioration der Grundstücke am frischen Haffe
bei Balga“
vereinigt.
Der Verband hat Korporationsrechte und seinen Gerichtsstand bei dem
Kreisgerichte zu Heiligenbeil.
K. 2.
Dem Verbande liegt zu dem gedachten Zwecke ob, nach dem Meliorations-
plane und zugehörigem Kostenanschlage des Wasserbau--Inspektors Kuckuck vom
(Nr. 7078—7079.) 60“ 5. De-