Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

Provinz Preußen, Negicrungebezirk Königeberg. 
Obligation 
des Kreises Pr. Eylau 
III. Emission 
Littr...... M. . . .. 
uͤber 
............... Thaler Preußisch Kurant. 
Auf Grund des unterm . . . . . . . ......· genehmigten Kreistagsbeschlusses vom 
15. Januar 1868. und des Allerhöchsten Privilegiums vom ten .. ... 18. 
wegen Aufnahme einer Schuld von 100,000 Thalern bekennt sich die kreisständisch 
Chausseebau-Kommission des Kreises Pr. Eylau Namens des Kreises durch diese, 
für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung 
zu einer Darlehnsschuld von . . .. . Thalern, in Buchstaben Thalern 
Vran isch Kurant, nach dem gesetzlich bestehenden Münzfuße, welcher Betrag an 
kreis baar gezuhlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 100,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1874. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds 
von wenigstens Einem K des gesammten Kapitals jährlich, unter Zuwachs 
der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, nach Maaßgabe des geneh- 
migten Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1874. ab in dem 
Monate Oktober jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, 
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche 
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie 
die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen 
soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt vier, drei, zwei 
und Einen Monat vor dem I#hsun Stermie in dem Amtsblatte der Königlichen 
Regierung zu Königsberg, im Pr. Eylauer Kreisblatte, im Staatsanzeiger, der 
Ostpreußischen und der Hartungschen eitung. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die 
den
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.