Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Schema II. 
Erster Zins-Kupon 
der 
Inhaber dieses empfängt am 1. Juli 18.. die halbjährigen Zinsen der 
obenbenannten Prioritäts-Obligation über Einhundert Thaler mit zwei und einem 
halben Thaler. 
Görlitz, den ten 18. 
Die Direktion der Berlin-Görlitzer Eisenbahngesellschaft. 
N. N. N. N. 
Der Haupt-Rendant. 
J. 
Zinsen, deren Erhebung innerhalb vier 
Zahren, von dem in dem betreffenden Kupon 
ezeichneten Zahlungstage an, nicht geschehen 
ist, verfallen zum Vortheil der Gesellsha- 
Schema III. 
Dalon 
. zu der 
Berlin-Goͤrlitzer Eisenbahn-Prioritaͤts-Obligation 
Der Produzent dieses Talons erhält ohne weitere Prüfung seiner Legiti- 
mation die für die vorstehend bezeichnete Prioritäts-Obligation neu anzufertigenden 
Zinskupons für die nächsten wén Jahre. 
Görlitz, den . .ten ... . ... . . .. 18.. 
Die Direktion der Berlin-Goͤrlitzer Eisenbahngesellschaft. 
N. N. N. N. 
Der Haupt-Rendant. 
N. 
  
Redlgirt im Böreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin) gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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