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ung in Magdeburg auszufertigen und dem betreffenden Deichamte zuzustellen.
Sobald die Kataster entworfen sind, werden die Beiträge danach erhoben) vor-
behaltlich der Ausgleichung nach erfolgter Feststellung derselben.
. 12.
I. Die Zahl der Repräsentanten der Deichgenossen im Deichamte jeden
Verbandes wird, wie nachsteht, festgesetzt:
A. zum Deichamte des Magdeburger Deichverbandes bestellen:
1) das Klostergut Prestrer ... 1 Repräsentanten,
2) " ipkeleben: 1 -
3)dieGemeindePechau........................ I
4) " Cracruuwr . .. 1
5) Prestrr 1 -
B. zum Deichamte des Elbenauer Werder-Deichverbandes be-
stellen:
1) der HKnigliche Forstfiskks .. . ... 1 Repräsentanten,
2) das Kloster U. l. Frauen als Besitzerin der
Kreuzhortt:: 1 -
3) das ittergut Randau............. .... . . . .. 1
4) die Gemeinde Ranis 1 "
5) - Elbena 1 "
3 · - Grunewalde . ................... 1 -
7) - Plötzhrrnn 1 "
3 - - Prehien....................... 1 -
9)- · Randau..................... l -
10) - Calenbege -Ñ.E 1 -
C. zum Deichamte des Ehle-Deichverbandes bestellen:
1) das Rittergut Königsbdon 1 Repräsentanten
33 BWahütz“.4 Repraͤs
3) — - Woltersdorf ................ . ... 1
4) die Gemeinde Pechauuuuun 1 .
5)- - lötzky........................ 1 -
6) I I übs ... 264 1 -
7) - Menz ... ... .. . . . .. .. 1 -
¾3 " · WaPlitz ....................... 1 -
9)· · Wotersdorf................... 1 .
Nach Feststellung der Deichkataster bleibt es dem Minister für die land-
wirthschaftlichen Angelegenheiten vorbehalten, die Bezirke und das Stimmover-
hältniß in denselben nach Anhörung des betreffenden Deichamtes durch Verfü-
gung anderweit unter Berucksichtigung der Beitragspflicht zu ordnen.
Tr. 7179) II. Es