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(Nr. 7191.) Allerhoͤchster Erlaß vom 17. August 1868., betreffend die Abänderung der Be-
zeichnung der auf Grund des Privilegiums vom 16. April 1868. auszu-
fertigenden Kreis-Obligationen des Kreises Rosenberg.
A# Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 10. August cr. will Ich hierdurch
enehmigen, daß die auf Grund des Privilegiums vom 16. Wari 1868. (Gesetz-
amml. S. 521.) auszufertigenden, auf den Inhaber lautenden Kreis-Obligationen
des Kreises Rosenberg in Westpraußen im Betrage von 16/000 Thalern nebst
den zugehörigen Iineh#po und Talons,) in Abänderung des dem Privilegium
anliegenden Schemas, statt der Bezeichnung „dritte Serie“ die Bezeichnung vierte
Emission“ erhalten.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Homburg v. d. Höhe, den 17. August 1868.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
Zugleich für den Finanzminister.
An den Finanzminister, den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den
Minister des Innern.
(Nr. 7192.) Allerhöchster Erlaß vom 19. August 1868., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte an die Stadt Lenzen für den Bau und die Unterhaltung
einer Chaussee im Kreise West. Priegnitz, Regierungsbezirks Potsdam, von
Lenzen bis zur Elbe im Anschluß an die Chaussee von Lenzen nach Karstädt.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen
Ausbau der Straße im Kreise WestPrieguiz, Regierungsbezirks Potsdam, von
Lenzen bis zur Elbe im Anschluß an die Chaussee von Lenzen nach Karstädt
guehmigt habe, verleihe Ich hierdurch der Stadt Lenzen das Expropriationsrecht
* ie zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht par
Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs- Materialien, nach Maaßgabe der
für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße.
Jahrgang 1868. (Nr. 7191—7193) 112 Lu-