Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

53 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
6. — 
  
(Nr. 6972.) Allerhöchster Erlaß vom 30. Dezember 1867., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde- 
Chaussee von Drove an der Düren. Nideggen= Gemünder Bezirksstraße 
über Thum nach Berg, im Kreise Düren des: egierungöbezirks Aachen. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde- 
Chaussee von Drove an der Düren-Nideggen-Gemünder Bezirksstraße über Thum 
nach Berg, im Kreise Düren des Regierungsbezirks Aachen, genehmigt habe, 
verleihe Ich hierdurch den Gemeinden Drove, Thum und Berg, einer jeden hin- 
sichtlich der von ihr zu bauenden Strecke, das Expropriationsrecht für die zu dieser 
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der 
Chausseebau und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats- 
Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich 
den genannten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unter- 
haltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestim- 
mungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausecgeld. arifs, 
einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, 
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese 
Bestimmungen auf den Pusresinin von Ihnen angewandt werden, hierdurch 
verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. an- 
ehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei. Vergehen auf die gedachte 
traße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 30. Dezember 1867. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
Jehrgang 1868. (Nr. 6972—6973, 9 (Nr. 6973.) 
Ausgegeben zu Berlin den 5. Februar 1868.
	        
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