Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Provinz Preußen, RNegicrungebezirk Rönigsberg. 
Zinskupon 
Serie 
zu der 
Kreis-Obligation des Allensteiner Kreises 
Littr. A 
übeer. Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
..... Thaler . . ... Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinstupons empfängt gegen dessen Nüchzabe! in der Zeit 
vom . ten ... . .. . . .. bis —————————— .. . . .. 
und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis. Obligation für das Hbbler 
vom . . ... . . . . .. bis. mit (in Buchstaben)g . .. halern 
.......... Silbergroschen bei der Kreis- Kommunalkasfe zu Allenstein. 
Allenstein, den .. ten .... .... 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Allensteiner Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb du nach der 
Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalen- 
derjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Preußen, Regierungebezirk Königeberg. 
Talon 
zur . 
Kreis-Obligation des Allensteiner Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obliga- 
tion des Allensteiner Kreises 
Littr W.. über. Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die .## Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Allenstein. 
Allenstein, den 1ee 18. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Allensteiner Kreise. 
(#. S.) 
Redigirt im Büreau des Staats-Minlsteriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen OberHofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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