Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Verzeichniß 
I. derjenigen zu den Staatsdomainen gehörigen Schlösser nebst 
Jubehör) welche zur Benutzung Seiner Majestät des Königs ge- 
widmet und der ressortmäßigen Verwaltung des Ministeriums des 
Königlichen Hauses überwiesen werden: 
1) das Schloß nebst vorhandenem Inventarium an Mobilien zu Hom- 
burg mit den ersteres umgebenden Gärten und Parks, jedoch unter 
Ausschluß des zur Militair-Montirungskammer dienenden sogenannten 
Waffensaales über dem Marstall, ferner mit dem kleinen Tannen- 
wald und der darin befindlichen Meierei, sowie mit dem im großen 
Tannenwald belegenen gothischen Hause, vorbehaltlich der dortigen 
Dienstwohnung des Försters, nebst dem das Gebäude unmittelbar 
umgebenden b zu dessen Benutzung erforderlichen Areal nebst Stall= 
gebaude; 
2) das Schloß nebst dem zu demselben gezogenen Calbschen Hause und 
dem vorhandenen Mobiliar-Inventarium zu Wiesbaden; 
3) das Schloß zu Hannover, mit Ausschluß der zur Dienstwohnung 
des Oberpräsidenten bestimmten Räume nebst dem Bauhofe mit 
den darauf befindlichen Gebäuden, jedoch unter dem Vorbehalt, zu 
dem Hof des Konsistorialgebäudes auch das von ihm umschlossene 
Terrain des Pferdestalles bei dessen Abbruche zu ziehen, und ferner 
vorbehaltlich der Mitbenutzung des Pferdestalles durch den Ober- 
präsidenten; 
4) das Schloß zu Celle; 
5) in dem Schlosse zu Osnabrück die Bel. Etage mit den darüber befind- 
lichen Mansarden und den unteren Räumen im linken Schloßflügel; 
6) das Palais an der Leinstraße zu Hannover, soweit es vertrags- 
mäßig der Krone Preußen zusteht; 
7) das Schloß zu Glücksburg; 
II derjenigen Schlöôsser nebst Zubehör,) welche unbeschadet der Rechte 
Dritter der Benutzung Seiner Majestät des Königs überlassen 
bleiben: 
1) das Schloß nebst vorhandenem Inventarium an Mobilien am 
Friedrichepiate, mit Einschluß des dazu gehörigen Theils des Ge- 
beiudes Nr. 26. und Hoftheils an der unteren Karlsstraße zu LHafsel 
) der
	        
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