Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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(Er. 7290.) Allerhöchster Erlaß vom 23. Dezember 1868., betreffend die Verleihung des 
Expropriationsrechts an die Stadtgemeinde Danzig zur Anlage ciner 
Kanal- und Röährenleitung. 
N.### von der Stadtgemeinde Danzig beschlossen worden, durch Anlegung 
er von deim Quellengebiet bei Nieder-Prangenau, im Kreise Carthaus, aus- 
gehenden Kanal · und Röhrenleitung, in der durch die drei Situationspläne, be- 
FA#ungsweise des Baumeisters Leiter vom 23. September 1868. und des Bau- 
mis Henoch vom 20. September 1868. bezeichneten Richtungslinie, die Stadt 
Omiz mit fließendem Wasser zu versorgen, verleihe Ich hierdurch der Stadt. 
gemeinde Danzig zur Durchführung dieses Unternehmens das Recht zur Expro- 
#mion und zur vorübergehenden oder nach Art von Grundservituten dauernden 
Zautzung fremder Grundstücke. Die von Ihnen eingereichten drei Pläne und 
de Karte der Umgegend von Danzig erfolgen zurück. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen 
Kuntriß zu bringen. 
Berlin, den 23. Dezember 1868. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
#### Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den 1a des Innern. 
—— (Nr. 7291.)
	        
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