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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Danzig.
Obligation
des
Elbinger Kreises
Littr ....
über
......... Thaler Preußisch Kurant.
Auf Grund des unterm ........ ... . . .. genehmigten Kreistagsbeschlusses vom
12. Juni 1868. wegen Aufnahme einer Schuld bis zum Betrage von 300,000 Thalern
bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Elbinger Kreises
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu-=
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von ...... . . . . Tha-
lern Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf
Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 300),000 Thalern geschieht vom
Jahre 1872. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 37 Jahren aus einem
zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von Einem Prozent des gesammten
Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld-
vrschreihungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1872, ab in dem
Monate .. ... .. jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den
Tilgungssonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die
ekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er-
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt Ahioe,
rei, zwei und Einen Monat vor dem Lahlungstermine in dem Staatsanzeiger,
dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Danzig, im Kreisblatte des
Elbinger Kreises und in den Elbinger Lokalblättern.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es
in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am I. Juli, von heute an gerechnet,
mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. Di
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