Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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(Nr. 7322.) Genehmigungs- und Bestätigungs-Urkunde, betreffend den Uebergang des Eigen- 
thums der „Schleswiger Zweigbahn“ auf die Schleswigsche Eisenbahn- 
Aktiengesellschaft. Vom 1. Februar 1869. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen ## 
Nachdem die unterm 28. März 1857. landesherrlich konzessionirte Kloster- 
krug= Schleswiger Eisenbahng sellchat in der Generalversammlung ihrer Aktio- 
naire vom 30. November 1868. beschlossen hat, die „Schleswiger Zweigbahn“ nebst 
allem Zabehör an die Schleswigsche Eisenbahn-Aktiengesellschaft nach Mazebe 
der aeliegen en, zwischen ibrer hierzu bevollmächtigten Direktion und der Direktion 
der Schleswigschen Eisenbahn-Aktiengesellschaft unterm 29. Oktober 1868. und 
2. Januar 1869. geschlossenen Verträge zu übertragen, sich auzulälen und die 
Liquidation der Gesellschaft durch ihre Direktion zu bewirken, wollen Wir, jedoch 
unbeschadet der Rechte Dritter, diese Beschlüsse hierdurch genehmigen, auch ins- 
besondere die vorbezeichneten Verträge landesherrlich bestätigen. 
Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetz= Sammlung zu ver- 
öffentlichen. 
Lerbundich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Infiegel. 
Gegeben Berlin, den 1. Februar 1869. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Leonhardt. 
Ver-
	        
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