Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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68.Bestätigungen, sofern für besondere Gattungen derselben 
nicht ein besonderer Tarifsatz stattfindet, wie Ausfer- 
üungen, s. diese (s. auch Position 10. des Tarifs vom 
19. Juli 1867.). 
69. Bittschriften, s. Gesuche. 
70. Bürgerbriefe . ... . . ... 15 
71. Chartepartien, wenn sie bei einem Handelsgerichte oder 
einer anderen gerichtlichen, Polizei= oder Kommunal-= 
Behörde ausgefertigt werden, wie Ausfertigungen, . diese. 
72.Conzessionen, wie Ausfertigungen, s. diese. 
73. Dekrete, wenn sie statt Ausfertigungen dienen, wie diese, 
s. Ausfertigungen. 
74. Dienstentlassungen der Beamten, s. Abschiede. 
75. Duplikate von stempelpflichtigen Verhandlungen, wie be- 
glaubigte Abschriften, s. Abschriften. 
76. Ehe- und Trauscheine, wie amtliche Atteste, s. diese. 
77.Eingaben, (. Gesuche. 
78. Examinations-Protofollll. frei. 
79.Extrakte, s. Auszüge. 
80.Geburtsscheine und Taufscheine, wie amtliche Atteste, 
s. diese. 
81. Gesuche, Beschwerdeschriften, Bittschriften, Eingaben, welche 
ein Privatinteresse zum Gegenstande haben und bei solchen 
Staats- und Kommunalbehörden oder Beamten eingereicht 
werden, welchen die Ausübung einer richterlichen oder poli- 
zeilichen Gewalt übertragen ist, oder welchen die Verwaltung 
öffentlicher allgemeiner Abgaben obligt. 5 
  
Bloße Beschleunigungsgesuche, welche keine zur Sache 
nelbst gehörige Erörterungen oder Anträge enthalten, be- 
ürfen keines Stempels. Die Bestimmung in der An- 
merkung zu Position 62. findet auch in Betreff der Gesuche 
Anwendung. 
Ist zu stempelpflichtigen Gesuchen und Bittschriften 
der tarifmäßige Stempel von 5 Sgr. nicht gebraucht, so 
soll die Nachbringung desselben nicht verlangt, auch die 
ordentliche Stempelstrafe deshalb nicht eingezogen, sondern 
(Nr. 7340.) 
 
	        
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