— 371 —
. 2
68.Bestätigungen, sofern für besondere Gattungen derselben
nicht ein besonderer Tarifsatz stattfindet, wie Ausfer-
üungen, s. diese (s. auch Position 10. des Tarifs vom
19. Juli 1867.).
69. Bittschriften, s. Gesuche.
70. Bürgerbriefe . ... . . ... 15
71. Chartepartien, wenn sie bei einem Handelsgerichte oder
einer anderen gerichtlichen, Polizei= oder Kommunal-=
Behörde ausgefertigt werden, wie Ausfertigungen, . diese.
72.Conzessionen, wie Ausfertigungen, s. diese.
73. Dekrete, wenn sie statt Ausfertigungen dienen, wie diese,
s. Ausfertigungen.
74. Dienstentlassungen der Beamten, s. Abschiede.
75. Duplikate von stempelpflichtigen Verhandlungen, wie be-
glaubigte Abschriften, s. Abschriften.
76. Ehe- und Trauscheine, wie amtliche Atteste, s. diese.
77.Eingaben, (. Gesuche.
78. Examinations-Protofollll. frei.
79.Extrakte, s. Auszüge.
80.Geburtsscheine und Taufscheine, wie amtliche Atteste,
s. diese.
81. Gesuche, Beschwerdeschriften, Bittschriften, Eingaben, welche
ein Privatinteresse zum Gegenstande haben und bei solchen
Staats- und Kommunalbehörden oder Beamten eingereicht
werden, welchen die Ausübung einer richterlichen oder poli-
zeilichen Gewalt übertragen ist, oder welchen die Verwaltung
öffentlicher allgemeiner Abgaben obligt. 5
Bloße Beschleunigungsgesuche, welche keine zur Sache
nelbst gehörige Erörterungen oder Anträge enthalten, be-
ürfen keines Stempels. Die Bestimmung in der An-
merkung zu Position 62. findet auch in Betreff der Gesuche
Anwendung.
Ist zu stempelpflichtigen Gesuchen und Bittschriften
der tarifmäßige Stempel von 5 Sgr. nicht gebraucht, so
soll die Nachbringung desselben nicht verlangt, auch die
ordentliche Stempelstrafe deshalb nicht eingezogen, sondern
(Nr. 7340.)