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(Nr. 7342.) Allerhöchster Erlaß vom 1. Februar 1869., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-
Chaussee von Osterwick nach Holtwick im Kreise Coesfeld des Regierungs-
bezirks Münster.
— Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Gemeinde-Chaussee von Osterwick nach Holtwick im Kreise Coesfeld des Regierungs-
bezirks Münster genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Gemeinden Osterwick
umd Holtwic das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen
Grundstücke, imgleichen das Recht *- Entnahme der Chausseebau= und Unter-
haltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden
Vorschriften, in Bag auf diese Straße. Zugleich will Ich den genanmten
Gemeinden cügen ebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der
Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen
des für die Staats- Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld -Tarifs, enschließtcch
der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der
sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestim-
mungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch ver-
Ghen. Auch sollen die dem Chausseegeid. Karite vom 29. Februar 1840. an-
ehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei= Vergehen auf die gedachte
St zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 1. Februar 1869.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Redigirt im Büreau des Staats= Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerel
(R. v. Decker).