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Provinz Pommern, Regierungsbezirk Cöõöslin.
Zinskupon
zu der
Kreis-Obligation des Fuͤrstenthumer Kreises
V. Emission
Littr.. .... M . . ..
über .. . Thaler zu vier einhalb Prozent Zinsen
über
.......... Thaler....·..Silbergrofchen.
Der Inhaber diesen Jinskupons empfangt gegen dessen Rügabe in der
Zeit vom . .ten. ... . bie .. resp. vom . ten. .... bis ...... . ...
und späterhin die Zinsen bi vorbenannten Kreis- 5ol. ga für lis, Lbler
venron bis. mit (in Buchst a ..........
.......... Silbergroschen bei der * 1. Cöslin.
Cöslin, den ten ...
Die ständische Kreiskommission 5 8 Chausseebau im Fürstenthumer
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn en
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden
Halbjahres an gerechnet, erhoben wird.
PDrovinz Dommern, Kegierungebezirk Cöslin.
TDalon
zur
Kreis-Obligation des Fürstenthumer Kreises
V. Emission.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation
des Fürstenthumer Kreiss V. Emission
........... berThaleraHProzenthsen
die.te Serte Zinskuponö für die fünf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Cöslin, sofern von Seiten des Inhabers der Obligation kein
Widerspruch dagegen erhoben wird.
Cöslin, den tten 18..
Die staͤndische Kreiskommission fur de Chausseebau im Fuͤrstenthumer
Kreise
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).