Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

454  Nr.  77.  1916.

Vorstehende  Preise  erhöhen  sich  bei  Ablieferungen  geschlossener  Wagenlabungen
von  10000  kg  wie  folgt:

 

 

 

Einzelsorten  der  Klassen  um

nnerhalb  der  Gruppe  um

Innerh  v.  ö.  Gruppe  —  Alasse  2

A  a,  9  c,  ..  5  100  53  10

a,  5  M  mit  Auenahme

0  a,  b.  c,  d  2  Misichne  vo  vn  126  und  127  10
Klasse  Ö5600333)  .  .  5  7777.„  10

EEE  5  .  5
..................  5  2  ..  10

Ha,  bbb  ———  2S2—  10

Ja,  l...  10  V  mit-  reinsuuhne

K  a,t  EG..  10  von  .  ..  .  ...  22õ  und  281  10
4  10  V  n  Ausnahme
«.......  233  und  234  10

 

 

Karbonisierte  Lumpen  sind  gesondert  anzubieten.
Altona,  den  16.  Mai  1916.
Stellvertretendes  Generalkommando  IX.  Armeekorps.
v.  Roehl,
General  der  Artillerie.

(3)  Bekanntmachung  zur  Abänderung  der  Bekanntmachung  vom  5.  Mai  1915,
Röl.  Nr.  68  (Ausführungsbestimmungen  zur  Verordnung  vom  4.  Mai  1915,
betreffend  die  Prüfung  in  der  Krankenpflege).
Die  Bekanntmachung  vom  5.  Mai  1915  (Rbl.  Nr.  68)  zur  Ausführung  der
Verordnung  vom  4.  Mai  1915,  betreffend  die  Prüfung  in  der  Krankenpflege,
wird,  wie  folgt,  geändert:
J.  Dem  Abs.  3  des  §  18  wird  folgender  Satz  hinzugefügt:.
Deer  Ausweis  wird,  abgesehen  von  der  Stempelabgabe,  unentgeltlich
  ausgestellt.
II.  Dem  Abs.  1  des  §  19  wird  folgender  Satz  hinzugefügt:
Für  die  Erteilung  des  Ausweises  ist  neben  den  Auslagen  eine
Gebühr  an  die  Medizinalkommission  zu  entrichten,  welche  6  beträgt.

Schwerin,  den  3.  Mai  1916.  »
Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für

Medizinalangelegenheiten.
Langfeld.