Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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(Nr. 7375.) Allerhöchster Erlaß vom 22. Februar 1869., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung verschiedener 
Chausseen im Kreise Fischhausen. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der 
Chausseen im Kreise Fischhausen, Regierungsbezirks Königsberg: 1) von der 
Wirrgrabenbrücke, auf der Königsberg-Pillauer Chaussee, über Prowehen und 
Trenk nach Preil, 2) von Fuchsberg, an derselben Chaussee, über Gr. Mischen 
und Eisselbitten nach Kirschnehnen, 3) von der erwähnten Chaussee über Seefeld, 
Pertelnicken nach Pobethen, 4) von derselben Chaussee über Cojehnen und 
Thierenberg nach Weydehnen, 5) von Polennen an derselben Chaussee, eine 
Strecke von einer Meile bis über Germau hinaus und 6) von Medenau bis zum 
Gute Powayen, zum Anschlusse an den Bahnhof Powayen und die Strecke auf 
dem südlichen Zufuhrwege zum Bahnhofe bis zur Grenze von Powayen, genehmigt 
habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Fischhausen das Expropriationsrecht für die 
zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme 
der Chausseebau= und Unterhaltungs. Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straßen. Zugleich 
will Ich dem Kreise Fischhausen gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen 
Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den 
Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld- 
Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be- 
freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, 
wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, 
hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. 
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten 
Straßen zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 22. Februar 1869. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 7376.)
	        
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