Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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(Nr. 7424.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationcn 
des Kreises Rössel, im Regierungsbezirk Königsberg, zum Betrage von 
50,000 Thalern. Vom 26. April 1869. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. 
Nachdem von den Kreisständen des Kreises Rössel, im Regierungsbezirk 
Königsberg, auf dem Kreistage vom 21. Dezember 1867. beschlossen worden, 
die zur unentgeltlichen Hergabe des innerhalb der Grenzen des Kreises belegenen 
Grund und Bodens für die Thorn= Insterburger Eisenbahn an den Staat er- 
forderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den 
Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, 
mit Zmskupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu 
dem angenommenen Betrage von 50,000 Thalern ausstellen zu dürfen, in 
Gemäßheit des §. 2. des Pe vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von 
Ddhligationen im Betrage von 50,000 Thalern, in Buchstaben: Funfzigtausend 
Thalern, welche in folgenden Apoints: 
60 Stück à 500 Thaler 
180 à 100 
40 à 50 
30,000 Thaler, 
18,000 
2,000 
50,000 Thaler, 
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit 
fuͤnf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden 
Folgeordnung jährlich vom Jahre 1870. ab mit wenigstens 1000 Thalern, 
buchstäblich: Eintausend Thalern, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium 
Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen n ertheilen, daß 
ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die 
Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. 
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltich der Rechte Dritter 
ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine 
Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz- 
Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Infiegel. 
Gegeben Berlin, den 26. April 1869. 
(I. S.) Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzen plitz. Gr. zu Eulen burg. 
K# 
(Tr. 7424.) Pro-
	        
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