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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 48. —
Nr. 7450.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Rybniker Kreises, im Regierungsbezirk Oppeln, im Betrage von
42,000 Thalern. Vom 24. Mai 1869.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Rybniker Kreises auf den Kreistagen
vom 9. September 1868. und 24. Februar 1869. beschlossen worden, die zur
Förderung der in dem Kreise unternommenen Chausseebauten fernerhin erforder-
lichen Geldmittel im Wege einer weiteren Anleihe, neben der durch das Privi-
legium vom 8. Juni 1864. (Gesetz= Samml. von 1864. S. 405.) und vom
29. Januar 1866. (Gesetz Samml. von 1866. S. 66.) genehmigten, zu beschaf-
fen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Iwecke
auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der Gläubiger
unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 42,000 Thalern
ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläu ige- noch der
Schuldner etwas zu erinnern Fsunden hat, in Gemäßheit des 8 2. des Gesetzes
vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung einer dritten Serie von Obligationen zum
Betrage von 42,000 Thalern, in Buchstaben: zwei und vierzig Tausend Thalern,
welche in folgenden Apoints:
10,000 Thaler in 20 Apoints à 500 Thaler = 10),000 Thaler,
12,000 . 60 à 200 12,000
20,000 200 aà 100 —- 20000
280 Apoints, 42,000 Thaler,
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
füuf Prozent jährlich zu verzinsen und nach ber durch das Loos zu bestimmen-
en Fol fordnung jährlich vom 1. Januar 1870. ab mit wenigstens jährlich
Einem Fr#ent es Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten
Schuldraten, zu tilgen sm, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes-
heriiche Gexehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder In.
aber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertra-
gung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Jahrgang 1869. (Nr. 7450.) 11
Ausgegeben zu Berlin den 17. Juli 1869.
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