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Die mit Führung der Sozietätsgeschäfte beauftragten Bürgermeister (Amt-
männer), sowie die für die Verwaltung der Mobiliarversicherung angestellten
Kommissare erhalten ein festes, von der provinzialständischen Kommission für die
Sozietätsangelegenheiten zu normirendes jährliches Gehalt.
(Nr. 7960.) Allerhöchster Erlaß vom 3. Februar 1872., betreffend die Wiederinkraftsetzung des
Statuts für die Genossenschaft zur Melioration der Landereien an der
großen Welna zwischen der Zrazim- und der Rogowoer-Mühle in den
Kreisen Wongrowicc und Mogilno.
N#sen die Besitzer der Ländereien an der großen Welna zwischen der Zrazim-
und der Rogowoer-Mühle in den Kreisen Wongrowiec und Mogilno in über-
wiegender Majorität darum gebeten haben, das durch Meine Order vom
15. April 1861. (Gesetz-Samml. vom Jahre 1861. S. 245. und 246.) auf-
ehobene Statut für die Genossenschaft zur Melioration jener Ländereien vom
97 Februar 1860. (Gesetz -·Samml. vom Jahre 1860. S. 92. bis 96.) wieder
in Kraft zu setzen, so will Ich auf Ihren Bericht vom 25. v. Mts. das
Statut vom 27. Februar 1860. mit der Maßgabe, daß
in §. 2. sich die Gesammtfläche der Meliorationsländereien auf nur
1586 Morgen 94 Quadratruthen berechnet,
in §. 5. die Bestimmung der Zins-= und Rückzahlungsbedingungen des
bewilligten Staatsdarlehns der Anordnung, des Ministers für die
landwirthschaftlichen Angelegenheiten bei Ausstellung der Schuld-
urkunde vorbehalten bleibt,
in §. 10. der Besitzer des Gutes Zurawiniec den zur Wahl zweier Vor-
standsmitglieder berechtigten Besitzern selbstständiger Güter hinzutritt,
hierdurch wieder in Kraft treten lassen.
Diese Order ist durch die Gesetz Sammlung bekannt zu machen.
Berlin, den 3. Februar 1872.
Wilhelm.
v. Selchow. Leonhardt.
An den Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten
und den Justigminister.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. v. Deckn).