Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

— 412 — 
Serie ..... m. Thlr.. . Sgr. . 
(Erster) Kupon 
zur 
Magdeburger Stadt-Obligation à 4 Prozent 
Serie ..... Liltr. . 
über 
.......... ThalchrcnsiifchKurant. 
Inhaberempfängtam..t"1.......... 18. an halbjährlichen Zinsen aus 
der Kämmereikasse der Stadt Magdeburg . . . . . Thlrt. . . ... Sgr. Kurant. 
Magdeburg, den . .ten .. . . . . ... 18.. 
Der Magistrat der Stadt Die Stadtverordneten- 
Magdeburg. Versammlung. 
Anmerkung. Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Faksimilestempeln 
gedruckt werden, doch muß jeder Zinskupon mit der eigenhändigen 
Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. 
(Dieser Kupon verjährt in vier Jahren) nach 
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit.) 
Dalon 
zur 
Magdeburger Stadt-Obligation à 4 ½ Prozent 
Scrie.4 Littr M . . .. 
über 
.......... Thaler Preufiisch Kurant. 
Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieses Talons zu der vorbezeichneten 
Obligation die . .ie Serie Zinskupons für die vier Jahre vom 1. ....... 18.. 
bis zum . .ten ..... .... 18.. bei der Kämmereikasse zu Magdeburg. 
Magdeburg, den . .ten ..... . ... 18.. 
Der Magistrat der Stadt Die Stadtverordneten- 
Magdeburg. Versammlung. 
Anmerkung. Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Faksimilestempeln 
gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Ramens- 
unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. 
  
Nr. 8025.)
	        
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