Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1880. (71)

— 34 — 
ttr Zinskupon 
für die 
Proritäts-Stammaktie der Rheinischen Eisenbahngesellschaft 
% 
..... MarkhatJnhabcrdiescsKuponsvom......abaus 
der.............·....... zuCölnodcrdcr.................... zu Aachen 
oder dern . . . . .. zu Berlin oder dern zu 
Frankfurt a. M. zu erheben. 
Dieser Kupon wird ungültig und werthlos, wenn er nicht binnen vier 
Jahren nach dem Fälligkeitstermine zur Zahlung präsentirt wird. 
.......... ,dcn..t·"18.. 
(Trockener Stempel.) 
(Unterschrift in Faksimile.) 
Talonu 
zu der 
Proritäts-Stammeaktie der Rheinischen Eisenbahngesellschaft 
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe vdvtr. 
..... abbcidek-uBcrlindic....EsSekiedcr8ins- 
kuponöfürdieJahrc18..bis..... , sodern nicht von dem Inhaber der Aktie 
bei der unterzeichneten Behörde rechtzeitig Widerspruch erhoben wird, in welchem 
Falle die Ausreichung der neuen Kupons an den Inhaber der Aktie erfolgt. 
.......... ,den..ts"18.. 
(Trockener Stempel.) 
(Unterschrift in Faksimile.)
	        
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