Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1880. (71)

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Bonn-Cölner Aktien getretenen Prioritäts-Stammaktien der Rheinischen 
Eisenbahngesellschaft in Staatsschuldverschreibungen zum Betrage von 
364 952 250 Mark 
2) 37 500 000 Mark Stammektien Litt. B der Rhei- 
nischen Eisenbahngesellschaft in Staatsschuldver- 
schreibungen zum Beiaag- vgeeon 37 500 O000= 
3) 60 000 000 Mark Stammaktien der Berlin-Pots- 
dam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft in Staats- 
  
schuldverschreibungen zum Betrage von. ..... . . .. 60 000 000 - 
usammen in vierprozentige Staatsschuldverschrei- 
ungen zum Betrage von .. ...... ......... . ... 462 452 250 Mark 
herbeizuführen. 
S. 3. 
Die Staatsregierung wird in Gemäßheit der im §. 1 gedachten Verträge 
ferner ermächtigt, die Mittel zur Deckung 
1) der den Aktionären der Rheinischen Eisenbahngesellschaft beim Umtausch 
ihrer Aktien zu gewährenden baaren Zugahlung von 1122 930 Mark 
aus demjenigen Fonds, welchen die Rheinische Eisenbahngesellschaft 
bisher aus den Betriebsüberschüssen früherer Jahre zurückgelegt und 
der Verfügung der Generalversammlung der Aktionäre vorbehalten hat 
(Fonds zur Ergänzung der Dividende), 
2) der den Aktionären der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn= 
gesellschaft bei der Abstempelung ihrer Aktien zu gewahrenden baaren 
“*n*“ ung von 600 000 Mark aus dem Reservefonds und Extrareserve= 
fonds und den durch diese Fonds nicht gedeckten Rest aus dem Er- 
neuerungsfonds der genannten Gesellschaft 
zu entnehmen. 
Im Uebrigen bleibt die Verwendung folgender Fonds der Rheinischen 
Eisenbahngesellschaft, nach Abzug der daraus nach §. 9 — letzter Absatz — des 
bei g. 1 Nr. 1 gedachten Vertrages etwa zu gewährenden Abfindungen, 
1) des allgemeinen Reservefonds, 
2) des Spezialreservefonds für die Eisenbahn Call-Trier, 
3) der Reservefonds zur Zahlung von Alimenten an Verletzte und deren 
Hinterbliebene, 
4) des Erneuerungsfonds, 
5) des Fonds zur Ergänzung der Dividende, 
6) des Kurs= und Zinsgewinnfonds, welcher durch An= und Verkauf 
fremder Effekten entstanden ist, 
7) des Agiogewinnfonds, welcher durch die Begebung von Aktien und 
Obligationen der Gesellschaft über den Nennwerth, nach Abzug der 
Agioverluste entstanden ist, 
(Nr. 8686.) 5°
	        
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