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Bonn-Cölner Aktien getretenen Prioritäts-Stammaktien der Rheinischen
Eisenbahngesellschaft in Staatsschuldverschreibungen zum Betrage von
364 952 250 Mark
2) 37 500 000 Mark Stammektien Litt. B der Rhei-
nischen Eisenbahngesellschaft in Staatsschuldver-
schreibungen zum Beiaag- vgeeon 37 500 O000=
3) 60 000 000 Mark Stammaktien der Berlin-Pots-
dam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft in Staats-
schuldverschreibungen zum Betrage von. ..... . . .. 60 000 000 -
usammen in vierprozentige Staatsschuldverschrei-
ungen zum Betrage von .. ...... ......... . ... 462 452 250 Mark
herbeizuführen.
S. 3.
Die Staatsregierung wird in Gemäßheit der im §. 1 gedachten Verträge
ferner ermächtigt, die Mittel zur Deckung
1) der den Aktionären der Rheinischen Eisenbahngesellschaft beim Umtausch
ihrer Aktien zu gewährenden baaren Zugahlung von 1122 930 Mark
aus demjenigen Fonds, welchen die Rheinische Eisenbahngesellschaft
bisher aus den Betriebsüberschüssen früherer Jahre zurückgelegt und
der Verfügung der Generalversammlung der Aktionäre vorbehalten hat
(Fonds zur Ergänzung der Dividende),
2) der den Aktionären der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn=
gesellschaft bei der Abstempelung ihrer Aktien zu gewahrenden baaren
“*n*“ ung von 600 000 Mark aus dem Reservefonds und Extrareserve=
fonds und den durch diese Fonds nicht gedeckten Rest aus dem Er-
neuerungsfonds der genannten Gesellschaft
zu entnehmen.
Im Uebrigen bleibt die Verwendung folgender Fonds der Rheinischen
Eisenbahngesellschaft, nach Abzug der daraus nach §. 9 — letzter Absatz — des
bei g. 1 Nr. 1 gedachten Vertrages etwa zu gewährenden Abfindungen,
1) des allgemeinen Reservefonds,
2) des Spezialreservefonds für die Eisenbahn Call-Trier,
3) der Reservefonds zur Zahlung von Alimenten an Verletzte und deren
Hinterbliebene,
4) des Erneuerungsfonds,
5) des Fonds zur Ergänzung der Dividende,
6) des Kurs= und Zinsgewinnfonds, welcher durch An= und Verkauf
fremder Effekten entstanden ist,
7) des Agiogewinnfonds, welcher durch die Begebung von Aktien und
Obligationen der Gesellschaft über den Nennwerth, nach Abzug der
Agioverluste entstanden ist,
(Nr. 8686.) 5°