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vertrag,
betreffend
den Uebergang des Bergisch-Märkischen Eisenbahnunternehmens
auf den Staat.
Vom 7. Dezember 1881.
Zwischen der Königlichen Staatsregierung, vertreten durch den Geheimen Ober-Regierungsrath
Frölich als Kommissar des Ministers der öffentlichen Arbeiten
und den Geheimen Finanzrath Schmidt als Kommissar des Finanzministers,
einerseits und dem Eisenbahndirektions-Präsidenten a. D. Danco aus Elberfeld,
dem Kommerzienrath Rudolph Weyermann aus Leichlingen und dem Rentner
Wilhelm Jentges aus Crefeld als den durch Beschluß der Generalversammlung
vom 24. November 1881 für den Abschluß dieses Vertrages bestellten Kommissarien
der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft, andererseits ist unter dem
Vorbehalte der landesherrlichen Genehmigung, sowie nach erfolgter Zustimmung
der Generalversammlung der Aktionäre der vorgenannten Eisenbahngesellschaft,
folgender Vertrag abgeschlossen worden:
S. 1.
Vom 1. Januar 1882 ab erfolgt die Verwaltung und der Betrieb des
Bergisch-Märkischen Eisenbahnunternehmens, welche seither von der Königlichen
Staatsregierung durch die Königliche Eisenbahndirektion zu Elberfeld in Gemäßheit
des Betriebsüberlassungsvertrages vom 23. August 1850 (Gesetz-Samml.
S. 408— 410) für Rechnung der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft geführt
worden, in Gemäßheit der Bestimmungen dieses Vertrages für Rechnung
des Staates. "
. 2.
Vom 1. Januar 1882 ab gehen auf den Staat die gesammten Nutzungen
und Lasten des Vermögens der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft ohne
jede weitere Beschränkung, als in diesem Vertrage selbst näher bestimmt ist, über.
Insbesondere fließt der gesammte, nach Abzug der Verwaltungs-, Unterhaltungsund
Betriebskosten, sowie der zur planmäßigen Verzinsung und Tilgung der
Anleihen der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft erforderlichen Beträge verbleibende
Reinertrag dem Staate ausschließlich zu. Zu den Anleihen der Bergisch-Märkischen
Eisenbahngesellschaft sind auch zu rechnen die von ihr selbstschuldnerisch
übernommenen Prioritäts-Obligationen der ehemaligen Düsseldorf-Elberfelder,
Aachen-Düsseldorfer und Ruhrort-Crefeld-Kreis Gladbacher Eisenbahngesellschaften,
ferner die Dortmund-Soester Prioritäts-Obligationen und die Schuld an die
Ges. Samml. 1882. (Nr. 8839.) 8