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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 10.—
Inhakt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Bestellung des Königlichen evangelischen Konsistoriums zu Aurich
als Kirchenbehörde für die evangelisch reformirte Kirche der Provinz Hannover, S. 77. — Verfügung
bes Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte
Bruchhausen, Burgdorf, Duderstadt und Walsrode, S. 79V. — Bekanntmachung der nach
dem Gesey vom 10. April 1872 durch die Regierungs- Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse,
Urkunden rc., S. 80.
(Nr. 8980.) Allerhöchster Erlaß vom 20. Februar 1884, betreffend die Bestellung des Königlichen
evangelischen Konsistoriums zu Aurich als Kirchenbehörde für die
evangelisch- reformirte Kirche der Drovinz Hannover.
Au Ihren Bericht vom 16. d. M. bestimme Ich kraft der Mir als Träger
des landesherrlichen Kirchenregiments zustehenden Befugnisse, was folgt:
Das evangelische Konsistorium zu Aurich soll die Kirchenbehörde bilden,
welcher nach der im F. 1 der Kirchengemeinde= und Synodalordnung für die
evangelisch-reformirte Kirche der Provinz Hannover vom 12. April 1882 getroffenen
Bestimmung diese Kirche unterstellt wird. Diese Anordnung tritt mit
dem 1. April 1884 in Kraft. Gleichzeitig gehen die Zuständigkeiten des Oberkirchenraths
zu Nordhorn und der Konsistorien zu Osnabrück, Stade und Hannover
in Betreff der kirchlichen Verwaltung der ihnen bisher unterstellten evangelischreformirten
Gemeinden auf das Konsistorium in Aurich über. Sobald in Gemäßheit
des §. 76 Absatz 1 der vorgedachten Kirchenordnung vom 12. April 1882
der Gesammtsynodalausschuß gebildet sein wird, soll bei den Beschlüssen des Konsistoriums
zu Aurich, bei denen es sich handelt:
1) um Vorschläge behufs der von der Kirchenregierung zu ernennenden
Mitglieder der theologischen Prüfungskommission für die Reformirten,
2) um Vorschläge behufs Ernennung der reformirten Superintendenten,
sowie der Vorsitzenden der Bezirkssynode der Grafschaft Bentheim,
3) um Disziplinarentscheidungen gegen reformirte Geistliche und andere
reformirte Kirchenbeamte oder um Streichung aus der Liste der reformirten
Kandidaten,
Ce s. Samml. 1884. (Nr. 8980.) 16
Ausgegeben zu Berlin den 19. März 1884.