Full text : Verzeichniss der Handschriften im Preussischen Staate. Göttingen 2. (2)

172  Nr.  26.  1917.
Ladengeschäften  zum  Kleinverkauf  oder  zum  Verkauf  an  Hausgewerbebetriebe  befanden,
sind  in  Aussicht  genommen.  Einzelanträge  auf  Freigabe  sind  zu  unterlassen,  weil  sie
nicht  berücksichtigt  werden  können.
Artikel  II.
Diese  Bekanntmachung  tritt  mit  den  15.  Februar  1917  in  Kraft.

Altona,  den  15.  Februar  1917.
Stellv.  Generalkommando  IX.  A.-K.

v.  Falck,
General  der  Infanterie.