Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1891. (82)

XII

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1891.

 

Datum
bes

Gesetzes  rc.

Ausgegeben

zu
Berlin.

Inhalt.

Nr.
bes

Stücks.

Nr.

des

Gesetzes.

Seite.

 

1891.
2.  März.

 

1891.
19.  März.

5.  Mai.

12.  Juni.

19.  März.

28.  Mai.

12.  Juni.

 

Gesetz,  betr.  die  Emiritirungsordnung  für
die  evangelisch  lutherische  Kirche  der  Provinz
Schleswig-Holstein.

Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Verleihung  des  Ent.
eignungsrechts  an  die  Stadt  Bonn  bezüglich
  aller  auf  dem  Godesberg=  Bonner  Bachkanal
  haftenden  Wassergerechtigkeiten,  sowie
bezüglich  aller  etwaigen  Eigenthums-  oder
Nutzungsrechte  der  Besitzer  der  an  die  Uferslächen
  anstoßenden  Grundstücke.

Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Anwendung  der  dem
Chausseegeldtarife  vom  29.  Februar  1840
angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizeivergehen
  auf  die  von  dem  Kreise
Aschersleben  erbauten  Chausseen  1)  von
Quedlinburg  über  Warnstedt  bis  zur  Landesrenze
  in  der  Richtung  auf  Timmenrode,

)  von  Suderode  über  Friedrichsbrunn  bis  zur

Landesgrenze  in  der  Richtung  auf  Günters.
berge,  3)  von  Gatersleben  nach  Nachterstedt
und  4)  von  Aschersleben  über  Westdorf  bis
sur  Landesgrenze  in  der  Richtung  auf  Welbs.
eben.

Gesetz,  betr.  die  Errichtung  eines  Amtsgerichts
in  der  Stadt  Kirn.

Allerh.  Erlaß,  betr.  den  Zinsfuß  des  noch  nicht
begebenen  Theils  der  von  der  Stadt  Charlottenburg
  auf  Grund  des  Allerh.  Privilegiums
  vom  4.  November  1889  aufzunehmenden
  Anleihe  von  12  000  000  Mark.

Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Verleihung  des  Enteignungerechts
  an  die  Stadtgemeinde
Magdeburg  bezüglich  der  zur  Legung  des
Druckrohrs  der  städtischen  Kanalisation  von  der
Stadt  nach  den  Rieselfeldern  bei  Lostau,  Cörbelitz
  und  Gerwisch  und  zur  Herstellung  der
damit  in  Verbindung  stehenden,  sowie  der  zur
Entwässerung  der  Rieselfelder  bestimmten  Anlagen
  erforderlichen  Grundflächen.

 

11.

 

9436.

9437.

 

22.

62.
Nr.  12.