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g. 10.
Veranlagungsbezirke für die Klasse 1 sind die einzelnen Provinzen und die
Stadt Berlin. Die Veranlagung erfolgt durch den für jeden Veranlagungs-
bezirk zu bildenden Steuerausschuß, dessen Mitgliederzahl vom Finanzminister zu
bestimmen ist, jedoch wenigstens aus sechs Personen bestehen muß. Zwei Drittel
derselben werden für drei Jahre von dem Provinzialausschuß, in Berlin vom
Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung in gemeinschaftlicher Sitzung
aus den Gewerbetreibenden des Bezirks gewählt. Ein Drittel der Mitglieder
und den Vorsitzenden des Steuerausschusses ernennt der Finanzminister.
Der Vorsitzende und die ernannten Mitglieder können den Steuerausschüssen
mehrerer Provinzen angehören.
Veranlagung in Klasse II bis IV.
S. 11.
Veranlagungsbezirke bilden
für Klasse II die Regierungsbezirke,
für Klassen III und IV die Kreise.
Die Stadt Berlin bildet für jede Klasse einen Veranlagungsbezirk.
K. 12.
Durch Bestimmung des Finanzministers können innerhalb der Provinz für
Klasse I, des Regierungsbezirks für Klasse II und des Kreises für die Klassen III
und IV, sowie innerhalb der Stadt Berlin für jede Klasse mehrere Veranlagungs-
bezirke gebildet werden. In gleicher Weise können für die Klassen III und IV
mehrere Kreise zu einem Veranlagungsbezirk vereinigt werden.
. 13.
Stenergesellschaften.
Die Steuerpflichtigen des Veranlagungsbezirks werden in jeder der Klassen II
bis IV zu einer Steuergesellschaft vereinigt, welche für das Veranlagungssahr
die Summe der für jeden Betrieb in Ansatz kommenden Mittelsätze — abzüglich
beziehungsweise zusätzlich des durch Entscheidungen über eingelegte Rechtsmittel
6#. 35 ff.) verursachten Zu= beziehungsweise Abgangs gegen die Veranlagung des
Vorjahres — aufzubringen hat. Die aufzubringende Steuersumme wird auf den
durch die zulässigen Steuersätze darstellbaren Betrag abgerundet.
S. 14.
Stenersätze.
Die Mittelsätze betragen:
in Klasse I11717I . . . . . . . . . . . .. 00 Mark,
in Klasse IIL. ...... ...... . . . . . . .. . ... . . . . . . . . ..
in Klasse 77 . . . . . . . . . . . .. ·
Mr. 9464.)