Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1891. (82)

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g. 10. 
Veranlagungsbezirke für die Klasse 1 sind die einzelnen Provinzen und die 
Stadt Berlin. Die Veranlagung erfolgt durch den für jeden Veranlagungs- 
bezirk zu bildenden Steuerausschuß, dessen Mitgliederzahl vom Finanzminister zu 
bestimmen ist, jedoch wenigstens aus sechs Personen bestehen muß. Zwei Drittel 
derselben werden für drei Jahre von dem Provinzialausschuß, in Berlin vom 
Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung in gemeinschaftlicher Sitzung 
aus den Gewerbetreibenden des Bezirks gewählt. Ein Drittel der Mitglieder 
und den Vorsitzenden des Steuerausschusses ernennt der Finanzminister. 
Der Vorsitzende und die ernannten Mitglieder können den Steuerausschüssen 
mehrerer Provinzen angehören. 
Veranlagung in Klasse II bis IV. 
S. 11. 
Veranlagungsbezirke bilden 
für Klasse II die Regierungsbezirke, 
für Klassen III und IV die Kreise. 
Die Stadt Berlin bildet für jede Klasse einen Veranlagungsbezirk. 
K. 12. 
Durch Bestimmung des Finanzministers können innerhalb der Provinz für 
Klasse I, des Regierungsbezirks für Klasse II und des Kreises für die Klassen III 
und IV, sowie innerhalb der Stadt Berlin für jede Klasse mehrere Veranlagungs- 
bezirke gebildet werden. In gleicher Weise können für die Klassen III und IV 
mehrere Kreise zu einem Veranlagungsbezirk vereinigt werden. 
. 13. 
Stenergesellschaften. 
Die Steuerpflichtigen des Veranlagungsbezirks werden in jeder der Klassen II 
bis IV zu einer Steuergesellschaft vereinigt, welche für das Veranlagungssahr 
die Summe der für jeden Betrieb in Ansatz kommenden Mittelsätze — abzüglich 
beziehungsweise zusätzlich des durch Entscheidungen über eingelegte Rechtsmittel 
6#. 35 ff.) verursachten Zu= beziehungsweise Abgangs gegen die Veranlagung des 
Vorjahres — aufzubringen hat. Die aufzubringende Steuersumme wird auf den 
durch die zulässigen Steuersätze darstellbaren Betrag abgerundet. 
S. 14. 
Stenersätze. 
Die Mittelsätze betragen: 
in Klasse I11717I . . . . . . . . . . . .. 00 Mark, 
in Klasse IIL. ...... ...... . . . . . . .. . ... . . . . . . . . .. 
in Klasse 77 . . . . . . . . . . . .. · 
Mr. 9464.)
	        
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